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An der Seite zur Hauptstraße freistehender, deutlich zurückgesetzter Bau mit zahlreichen Veränderungen des 19. Jhs. Aus dieser Zeit die Biedermeiertüre. Die erneuerte Datierung lautet auf das Jahr 1746, wenn auch die gestreckte, mittlere Mann-Form und die Profilzone auf ein größeres Alter hinweisen. Der Giebel verkleidet, aber unverändert und ebenfalls Schauseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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