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Die Gesamtanlage umfasst nahezu vollständig das Gebiet der befestigten "Altstadt" sowie die westliche Erweiterung des 19. Jahrhunderts. Teil des historischen Ortsgefüges sind an der Südseite die "Burggärten" und "Burgwiesen", – Feuchtwiesen, die das verteidigungswichtige Vorfeld bildeten. Sie reichen bis zur Limburger Straße und werden vom noch ungefassten Sinterbach durchflossen. Der Blick von hier erfasst eine bedeutungsvolle Ortssilhouette.
Der Ausbau der B 417 erfolgte auf Kosten des Grabens vor dem östlichen, nun hart bedrängten Mauerzug. Von wenigen, überschneidenden Neubauten abgesehen, hielt das spätere Wachstum an verschiedenen Seiten Abstand. Neben den gewachsenen bäuerlichen Hofreiten, meist gestreckte Winkelhöfe, bestimmen vor allem in den Randbereichen und an besonderen Stellen die alten Burgmannensitze, Adelshöfe und Kellereien das reichhaltige und kaum beeinträchtigte Straßenbild. Auffallend häufig sind die Dächer als Schopfmansarddächer ausgeführt. Der Ort verfügt noch über eine große Anzahl guter Haustüren des 18. und 19. Jahrhunderts. Mit der Restaurierung des Steinschen Hofes, einem spätgotischen Fachwerkbau, wurde der bedeutendste der alten Burgmannen-Sitze wiedergewonnen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |