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Errichtet nach der Stadtgründung von 1355 in der Form eines ungefähren Rechteckes. Der vollständige Abbruch wurde 1819 durch den Reichsfreiherrn Karl vom und zum Stein abgewendet.
Die längsten, nur stellenweise unterbrochenen Abschnitte sind bezeichnenderweise erhalten im Bereich der Adelshöfe: An der Nordhälfte mit mehreren Turmresten, am Weiherfloß (ebenfalls Turmrest), und an der Limburger Straße, - nur hier in alter Höhe und mit einem Bogenfries. Trotz der großen, geschichtlichen Bedeutung ist die Mauer bis heute zum großen Teil ungesichert und gefährdet. Sämtliche Teile gehören zur Sachgesamtheit des Kulturdenkmals.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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