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Langgezogenes, in der Straßenfassade zweifach gebrochenes Wohnhaus. Über der Mittelachse stattliches Zwerchhaus. Die frühere Torfahrt geschlossen und daneben gute klassizistische Haustüre mit schön gezeichnetem Oberlicht. Im wesentlichen Fachwerk des 18. Jhs., das wohl auch fränkische Erker besaß. Die mit der Nr. 5 noch fortgeführte Fassade hat am oberen Stadtausgang eine markante Wirkung für den Straßenraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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