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Wohnhaus des 18. Jahrhunderts mit nachfolgenden, gut ablesbaren Veränderungen. Im Türbereich links gab es früher eine Torfahrt. Später wurde das Halbgeschoss aufgesetzt mit einem Krüppelwalmdach. Auffallend sind die gut profilierten Kopfbügen und OG-Schwellen. Der Bau ist straßenraumprägend vor allem als Fortsetzung des Hauses Nr. 3.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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