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Eine der ehemaligen Amtskellereien und in der älteren Ortsgeschichte auch Freiadels-Besitz. Das Wohnhaus ist ein veränderter, spätbarocker Putzfachwerkbau mit einem ausgeprägten, gaupenbesetzten Mansardgiebeldach.
Schlichte, aber schön gezeichnete Oberlichttüre- sicher auch mit überputzter Tafel. Aus gleicher Zeit der hölzerne und überdachte Torbau mit Bügen und Sturzprofilen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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