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Errichtet um das Jahr 1910. Verputzter Backsteinbau über trapezförmigem Grundriss. Die schmale Schauseite wendet sich dem geschichtlichen Stadteingang zu. Entsprechend ist sie oben als Schmuckfachwerk mit Kreuzstreben ausgeführt und von zwei spitzbehelmten Erkertürmchen flankiert. Das originelle, jugendstilhafte Motiv ist ein Beleg für das Bemühen der damaligen Postarchitekten um eine ortsbildgerechte Gestaltung ihrer Bauten. Zugehörig die Einfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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