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Letzte der Großscheunen der Kirberger Landesherrschaft aus dem 17. Jahrhundert. 1673 übernahm der Keller Rosbach die schon verfallene Burg und dehnte den dabei liegenden Hof aus (vgl. Balkeninschrift Eingang Hofseite "Dominus Rosbachio"). In diesem Zusammenhang dürfte die Scheune an der Mauer entstanden sein. Sie zeigt entsprechende, konstruktiv interessante Einzelheiten und ist trotz nachträglicher Erneuerungen ein geschichtlich begründetes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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