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Früher Wohnhaus eines mittelbäuerlichen Hofes. Das giebelseitige Erdgeschoss weitgehend ausgetauscht und rechts angebaut. Der freiliegende Fachwerkgiebel ist im Vergleich zum älteren Nachbarhaus Nr. 3/5 schlichter und zweckhafter. Der Bau ist kleiner, aber wohl auch noch dem 17. Jahrhundert zuzuordnen. Gut profilierte Giebelschwelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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