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Kopfbau der kleinteiligen Zeile am früheren Schulhof. Errichtet im 17./18. Jahrhundert, als sich hier noch der Kirchhof befand.
Die Originalfensterung ist an der Eingangsseite erhalten, während die Platzseite wohl ursprünglich gar keine Öffnungen hatte. Hier zeigt sich die alte Fachwerkwand mit ausgebildeten Mann-Formen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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