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1899 in freier Feldlage erbaute Vierseithöfe von beträchtlicher Ausdehnung und gleichartiger Gestaltung. Beide waren sogenannte Brennhöfe, die Feldbau, Viehhaltung und Branntweinherstellung sinnvoll verbanden und eine auf diese Weise effiziente Landwirtschaft verwirklichten.
Die Wohnhäuser und Brennereien an der Straße sind Ziegelbauten (Herstellung am Ort) mit sparsamer, im Aufwand abgestufter Gliederung. Scheunen, Remisen und Ställe bestehen aus unverputztem Bruchstein. Darüber ausgemauertes oder verschiefertes Fachwerk und gute Kalksteingewände. Der weitgehend originale Zustand macht den rationalen Einsatz der verschiedenen Materialien deutlich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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