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Geschlossene Hofanlage am Gäßchen zu den Anlagen. Das Wohnhaus, ein verputzter und verschieferter Giebelbau, besitzt noch unverändert seine geordnete, dreiachsige Fensterung, die neben sonstigen Merkmalen (Dachform und -stuhl) ins spätere 18. Jahrhundert verweist. Jüngeren Datums sind die Backstein-Nebengebäude an Stelle der alten sowie die ansprechende und überdachte Torfront.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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