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Größeres, giebelständiges Wohnhaus einer Hofreite. Errichtet 1913. Wie beim Nachbaranwesen Nr. 60 handelt es sich um die Erweiterung eines älteren Torfahrtbaues.
Über dem EG flächiger, breit abgewalmter Fachwerkgiebel mit historisierend-dekorativem Strebenbild. Mit der Nr. 60 Teil einer kleinen, ortsbildprägenden Hausgruppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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