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Gesamtheit von 2 Wohnhäusern eines Hofgutes. Der größere Giebelbau, leicht schräg stehend, stammt aus der Zeit um 1800. Verputztes und verschiefertes Fachwerk. Zurückgestaffelt und in kontrastierender Kleinheit folgt ein älteres Torfahrthäuschen mit Bügentor und originaler Fensterung. Ebenfalls verputztes Fachwerk. Gemeinsam mit der Nr. 58 eine charakteristische Reihe, die in das alte Dauborn einleitet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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