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Die "Neue Herberg" war neben Dauborn und Eufingen die dritte, selbstänständige Siedlung der 1825 vereinigten Gemeinde. Erst im 19. Jahrhundert erfolgte der bauliche Anschluss. Die kurze und breite Straße führt am nördlichen Ortsausgang über die schon 1380 erwähnte Wörsbach-Brücke, um mit der Hessenstraße (Alte Selterser Straße) den Ort zu verlassen.
Von den rund 17 Gehöften stammen die ältesten aus der Zeit um 1700. Sie entstanden als Gast- und Umspannhöfe und sind zumeist verputzte Fachwerkbauten. An der Südseite schließt ein bemerkenswerter Vierseithof den Straßenraum ab, während oben eine geschlossene Reihe von Kleinbauten den Mühlgrabenrand besetzt. Die davorstehende Linde behauptet gegen den Straßenausbau einen geschichtlichen Dorfplatz. Die Neuherbergstraße ist eine Gesamtanlage vor allem aus siedlungsgeschichtlichen Gründen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |