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Geschlossener Dreiseithof, der die freie Parzellenlage zur ungehinderten Gebäudegruppierung nutzt. Die Regelmäßigkeit der Anlage ist schon eine klassizistische, wie auch Haus- und Einzelformen des verputzten Fachwerks auf die Zeit um 1800 verweisen.
Neben dem hohen Stellenwert innerhalb der Gesamtanlage begründet der im Ganzen gute Erhaltungszustand den Denkmalcharakter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |