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Fachwerkwohnhaus am nördlichen Ende der alten Dauborner Ortsstraße. Die breite, auswärts gekehrte Giebelseite ist dekorativ verschiefert. Auffällig der genau eingepasste, freie Rechteckerker auf starken Konsolbalken. Nach der Inschrift errichtete ein „Christoph von der Mühl" den Bau im Jahre 1696, -Pfarrer in Dauborn von 1701 bis 1733.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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