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Kopfbau der Hauszeile am ehemaligen Betriebsgraben der Bruchmühle. Die westliche Hälfte des einheitlich erbauten Doppelhäuschens ist verputzt. In der Ortsgeschichte als eines der ältesten Dauborns geltend, gehört dennoch die sichtbare Fachwerkstruktur eher der Zeit um 1800 an. Allerdings zeigt der Giebel eine mittlere Bundständerfolge und die Spitze war ehemals abgewalmt. Der Standort ist charakteristisch für eine unter- oder kleinbäuerliche Wohnstelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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