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Wohnhaus des 18. Jahrhunderts. Hervorgehoben durch seine Schrägstellung in der ansteigenden Straßenkurve. Heute verputzt und verschiefert. Insgesamt gut erhalten. Auch Biedermeierhaustüre. Einziger, erfassbarer Fachwerkbau in der alten, südlichen Ortshälfte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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