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Seit dem 18. Jahrhundert der Hof einer jüdischen Familie des Ortes und 1938 verkauft. Im westlichen Drittel der Stallscheune war überlieferungsgemäß seit 1846 eine Filialsynagoge untergebracht. Das im Kern wohl ältere Wohnhaus erhielt um 1900 einen historisierenden, vorspringenden Fachwerkgiebel mit seitlichem Erkertürmchen und publikumswirksamer Auffälligkeit im Straßenraum. Hier waren ein Manufakturladen, eine Sparkassenstelle und nach 1947 auch eine Post eingerichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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