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Langgestrecktes Wohnhaus des 18. Jahrhunderts. In leichter Schrägstellung den Eingang zur Schulstraße aufweitend. In der Substanz und Fensterung gut erhaltener, heute verputzter und verkleideter Sichtfachwerkbau. Wirksam durch die gedehnte Trauffassade, deren OG übersteht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |