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Kleinbäuerliches- oder Tagelöhnerhaus. Im früheren Zustand mit der Jahreszahl 1849. Am Giebel abgewalmt und von schmalhoher Gestalt. Das jetzt sichtbare Fachwerk entsprechend schlicht und konstruktiv.
Der ideale Sichtachsenbau formt mit der Kirche einen kleinen Platz an der ältesten Gasse des Ortes. Rückseitig und niedriger ein Wohntrakt des 18. Jhs. (Gäßchen 2). Verputztes Fachwerk mit Geschossüberständen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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