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Putzfachwerkbau mit gut ausgebildetem und konturierten Mansardgiebeldach. Errichtet wohl in zwei Abschnitten gemäß dem Wiederaufbauplan von 1801. Im Ortsbild wirksam durch die Ecklage an den Hauptstraßen. Aus dem Anfang des 19. Jhs. stammt auch die „fränkische" Toranlage mit Oberlichtmaßwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |