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Ergänzungsbau zum älteren, danebenstehenden Gasthof. Quadratischer Grundriss und Haupteingang an der Rückseite. Errichtet um die Jahrhundertwende in Blankziegelmauerwerk mit Formsteingliederungen. Auf dem Walmdach zwei große Zwerchgaupen, -Blickpunkte in der Kreuzung.
Die damals neu erbauten Tanz- und Festsäle waren, mit wenigen Beispielen im Kreisgebiet noch vertreten, Mittelpunkte des dörflichen Lebens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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