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Giebelständiges FW-Wohnhaus. Nach dem starken Geschossüberstand an der inneren Traufseite und den Proportionen errichtet um 1700. Später aufgedrempelt. Das älteste Fachwerkgefüge aber im wesentlichen erhalten. In der vom Großbrand von 1801 verschonten östlichen Hausreihe der bedeutendste Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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