Gesamtanlage Nauheim, Mittelstraße nach Osten (rechts Nr. 8)
Gesamtanlage Nauheim, ebd., Aufnahme aus dem Jahr 1900
Gesamtanlage Nauheim, Mittelstraße nach Osten (rechts Nr. 2)
Gesamtanlage Nauheim, Mittelstraße nach Westen (rechts Nr. 13)
Gesamtanlage Nauheim, Heringer Weg nach Norden
Gesamtanlage Nauheim, Kreuzgasse nach Süden
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Hünfelden
Nauheim
  • Gesamtanlage Nauheim
Gesamtanlage

Nauheim war im Mittelalter Sitz eines Centgerichtes und Hauptort des Kirchenspieles Bergen (Berger Kirche). Im 14. Jahrhundert ging das Dorf im neuen Amt Kirberg auf. Die älteste Ortsstraße mag die ost-westlich verlaufende Oranienstraße gewesen sein, wenn auch danach die Neustraße als Fuhrweg zur "Hauptstadt" Diez bedeutender wurde. Im Schnittpunkt beider und bis zur Kirche an der Ostseite entwickelte sich die dörfliche Siedlung. An den Kreuzungsbereichen markieren Einzelbauten und Gehöfte das geschichtliche Straßennetz.

Aus denkmalpflegerischer Sicht ist dabei die Mittelstraße von besonderem Interesse, da sie seit dem 19. Jahrhundert keine wesentlichen Veränderungen erfahren hat und ihre eigentümliche Charakteristik behielt. Bestimmend für den Verlauf der Gasse und die unregelmäßigen Hausfluchten war der bis um 1898 offene Bachlauf, der ursprünglich den Ort an der Südseite abschloss. Da genügend Platz zur Verfügung stand, konnten die Wohnhäuser in der Regel traufständig errichtet werden. Einige von ihnen, Nr. 9, 10, 13, zeichnen sich durch hohe Mansarddächer aus, die in der Zeit um 1800 hier offenbar vorbildlich wurden. Die Gesamtanlage umschließt weiterhin einen kurzen Abschnitt der Neustraße, wo mit den Kleinbauern- und Tagelöhnerhäuschen Nr. 20-26 die von Armut geprägte Dorferweiterung des 19. Jahrhunderts deutlich wird.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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