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Fachwerk-Wohnhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Heute verputzt. Mit der langen Straßen-Traufseite, Bau- und Dachform ähnlich dem gegenüberliegenden Haus Nr. 4. Gemeinsam formen beide Häuser eine symmetrische, das Altdorf abschließende Torsituation über der alten Straßenkreuzung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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