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Nordwestlich der geschlossenen Ortschaft an der Straße nach Niederkleen 1889 angelegt; eine eigene jüdische Gemeinde bestand zu dieser Zeit seit über zwei Jahrzehnten. 1865/66 lösten sich die Pohl- und Kirch-Gönser Juden aus dem Verbund mit Langgöns und begründeten eine eigene Gemeinde. Die Gottesdienste fanden in Pohl-Göns statt. In Pohl- Göns wurde auch ein Friedhof unterhalten, der durch den auf Kirch-Gönser Gemarkung ergänzt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |