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Ursprünglich wohl ein traufständiges Wohnhaus in der Flucht des Schultheißenbaues (Nr. 10). Nachträglich wurde ein einzoniger, entsprechend großflächiger Giebel vorgefügt. Seitdem ist der Bau mit seinem mächtigen Dachkörper ein bestimmendes Element im unregelmäßig gestaffelten Straßenraum. Das Sichtfachwerk wurde erst nach 1900 verputzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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