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Inschriftlich errichtet im Jahre 1804 durch den "Schultheis Georg Hofmann und seine Ehefrau". Stattliches Wohnhaus einer größeren Hofreite mit hohem Giebelmansarddach, - an den Spitzen abgewalmt. Von besonderem Wert sind dabei die originalen Kleingaupen. Das konstruktive Sichtfachwerk wurde im 20. Jh. verputzt. Der Eingang besaß eine Freitreppe mit hübscher Brunnenanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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