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Der 779 erstmals erwähnte Ort gehörte vom 15. bis 18. Jahrhundert zur Herrschaft Idstein und Diez.
Als reines Straßendorf ist Neesbach eines der wenigen Beispiele dieser Siedlungsform im Kreis. Die Langgasse ist Teil der Hessenstraße in einer nach Osten hin offenen Senke des Baches zwischen zwei Hügelrücken. Westlich kreuzt die noch frühere Hünerstraße. Die Gesamtanlage umfasst den größten und älteren Abschnitt etwa zwischen Hohl- und Erlenweg. Südlich der Straße liegen die angrenzenden Wiesenparzellen, die durch einen Graben hinter der Scheunenreihe entwässert werden. Im Norden sind Hausgärten und Wiesen durch einen Feldweg abgeschlossen, oberhalb dessen die Flurstreifen freibleiben sollten. Die siedlungsgeschichtliche Nutzung der geschützten Senke erklärt die Anlage von eng gereihten, giebelständigen Wohnhäusern aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Selten und meist später entstanden auch andere Hofformen. Unterbrochen wird diese Reihung nur durch die zurückgesetzte, kleine Barockkirche. Sie enthält die Fundamente einer mittelalterlichen Kapelle.
Gegen einzelne Neubauten behauptet sich im Bereich der Gesamtanlage der Eindruck eines Ortsbildes von dichter historischer Substanz mit einigen guten Fachwerkbauten. Darunter die Langgasse 51 (neuerlich verändert) und Langgasse 76.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |