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Verputzter Sichtfachwerkbau an der Ecke zum südlichen Feldweg. Über der Türe eine Tafel mit der Jahreszahl 1699. Geschossüberstand an der inneren Traufseite.
Das Haus bezeichnet die südliche Grenze der schon im 17. Jh. abgeschlossenen Bebauung und besitzt daher eine besondere Bedeutung für die Entwicklungsgeschichte des Ortes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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