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Die ausgewiesene Gesamtanlage umfasst im wesentlichen die Vorderstraße selbst bis zum ehemaligen Kreuzplatz sowie anschließende Abschnitte der Unter- und Schloßstraße. Durch Neubauten an der Südseite des Marktes und an der Pfarrgasse ist die Verbindung vom Markt zum Kirchhof unterbrochen. Ebenfalls trennt eine weite Leerfläche die Schlossruine vom Ort. Die Vorderstraße beginnt am ehemaligen Obertor mit einem großen, den Kreuzungsbereich prägenden Vierseithof. Sie weist größtenteils giebelständiWohnhäuser auf. Die ältesten häufen sich an der östlichen Hälfte (Brand vor 1900 an der westl. Hälfte). Städtischen Charakter haben darunter die Bauten Nr. 18, 17 und 35/37.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |