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Heute noch Feuerwehr und Werkhof der Gemeinde, früher auch Rathaus u.a. Erbaut 1905 nicht zuletzt unter dem Eindruck der vorangegangenen, großen Stadtbrände.
Regelmäßige Dreiseitanlage mit einer breiten Straßenschneise zur Altstadt. Geschlossene Architektur unter dem Einfluss des Heimatschutzgedankens, der sich in Gestaltung und leichter Asymmetrie bemerkbar macht. Der Vergleich mit der Aufnahme von 1938 zeigt den heutigen Verlust an Einzelformen. Der Hof ist als Bautypus und in seiner Gestaltung im Landkreis eine Einzelerscheinung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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