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In Nachbarschaft zur Kirche. Großer, im Grundriss quadratischer Putzfachwerkbau aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts. Schlichte Architektur des Klassizismus mit umlaufendem Kranzgesims, regulärer Achsenteilung und der ursprünglichen Eingangstüre.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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