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Gesamtheit aus einer zurückliegenden Scheune und der eigentlichen Schmiede mit der Feuerstelle sowie dem Hofraum. Der charakteristische, kleine und zweistöckige Giebelbau stammt aus der Zeit um 1800 mit entsprechend konstruktivem Fachwerkgefüge und zierlichem Rähm- und Schwellprofil. Der Überhang am Hof auf Profilbügen. Ein Zeugnis des einst wichtigen Dorfhandwerks.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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