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Nachträglich geteilter Fachwerkbau. Nach linksseitiger EG-Erneuerung ist der Geschossüberstand ausgeglichen. Sichtbar blieb ein Teil des weinrankenverzierten Eckständers mit schöner Volutenkrone und der schmuckreiche fränkische Erker. Bäuerlicher, aber rokokohaft zierlicher Schnitzdekor mit Männer- und Frauenmaske und Inschrift des Bauherrenpaares. Das Baujahr 1754 wurde fälschlich zu 1454 erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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