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Giebelständiges Wohnhaus, heute verputzt und verschiefert. Gemeinsam damit hat die spätere Aufkremplung die Proportionen ungünstig verändert. Der allseitige Geschossüberstand verweist jedoch auf einen Sichtfachwerkbau aus der Zeit um 1700. Jetzt ohne Fensterzwischenstiele, sonst aber unverändert. Rückseitig größerer Altenteiler des 18. Jhs. noch mit regulären Mann-Formen. Auch die Scheune teilweise erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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