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Großer und dreistöckiger Giebelbau in der Mittelstraßenachse. Das ehemalige Sichtfachwerk verputzt und verschiefert. Beim zweiten OG handelt es sich möglicherweise um eine Aufstockung noch des 18. Jhs., obgleich Achsenteilung und regelmäßige Übersetzung ein einheitliches Bild vermitteln. Der Bau gehört zu den städtisch repräsentativen im Ostabschnitt der Vorderstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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