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Nach erneuertem Datum 1601 errichtet und spätes Beispiel eines Ständer-/ Rähmbaues: Über dem zweigeschossigen Unterteil sitzt ein selbständiges Stockwerk in Rähmbauweise offenbar auf Querbalken mit einer Stichbalkenreihe am Giebel. Vielfach aber auch schon ältere Veränderungen wie die Drempelzone an der Ostseite und eventuell eine Dacherneuerung. Nach Konstruktion, Lage und Gesamterscheinung das bedeutendste Wohnhaus der Altsiedlung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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