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Westhälfte eines Doppelhauses. Der früher schon verschiedene Ostteil wurde nach 1900 erneuert und angeglichen. Der große Bau vor allem wirksam durch die malerisch angeordnete Giebelseite mit einem Vordach auf profilierten Ständern und Bügen und darüber ein abgewalmtes Fassadenhäuschen. An den traufseitigen Obergeschossen zwei schön geformte, fast gleiche Fachwerkwände.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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