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Ehemalige Werksbrücke der Erzgrube Buchwald. Ursprünglich als Bogenbrücke beim Bahnhof Weilburg errichtet und 1918 (?) in geänderter Konstruktion hierher versetzt.
Feingliedrige Hängebrücke über zwei gerundeten Landpfeilern aus Beton.
Die leicht und transparent wirkende Stahlfachwerkkonstruktion erhält ihre Charakteristik durch die beiden Gitterträger und die schwingenden Zugeisen. Baudenkmal der hessischen Bergwerks- und Industriegeschichte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |