Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Bergrechte auf Roteisenstein wurden erstmals 1829 verliehen und gingen 1887 an die Fa. Krupp in Essen, die 1906 weiter nördlich einen neuen Stollen auffahren ließ. Die kleine Zechenanlage ist charakteristisch für den Bergbau an der mittleren Lahn. Vorne steht das sog. Brückenhäuschen mit dem Krüppelwalmdach, versetzt dahinter die offene Erzaufbereitungshalle und darüber die Schlosserei und Schreinerei. Von der in den Hang gesetzten Waschanlage der 1930er Jahre existieren die Außenmauern aus Beton und Backstein und vieles mehr.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |