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Westlich und weit außerhalb des Ortes jenseits der B 49 am Ende der Triftstraße. Die Lage mitten im Waldgebiet war wohl u. a. darin begründet, dass der Friedhof verschiedenen Gemeinden diente und erreichbar war. Auf dem Geländestreifen befinden sich noch 8 Grabstellen von der Mitte des 19. Jhs. bis gegen 1940.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |