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Niedershausen gehörte bis 1492 zur Grafschaft Solms, kam dann an Nassau-Beilstein und 1621 an Nassau-Diez. Nach zwei Brandkatastrophen 1624 und 1685 wurde das einst größte Dorf der Gerichtsherrschaft Beilstein in bescheidenerem Umfang wieder aufgebaut.
Der alte, als Gesamtanlage ausgewiesene Ortskern liegt keilförmig in der Talsenke zwischen dem zwangsläufig schon früh regulierten Kallenbach und der Löhnberger Straße am östlichen Bergrücken. Im Norden schließt die Backhausstraße diesen Ortskern ab. Während die Randbebauung östlich der Hauptstraße in die Gesamtanlage einbezogen werden kann, ist dies an der Bachstraße nur noch teilweise möglich. Durch die beengte Lage zwischen Bach und Osthang entstand eine gedrängte, im 19. Jahrhundert weiter aufgesplitterte Parzellenordnung. Sie ließ keine Gassen zu, sondern ausschließlich ein System von Geh- und Fahrrechten zur Regelung der Nachbarschaft. Hoch über der mittleren Hauptstraße bekrönt die klassizistische, auf Gesamtwirkung bedachte Saalkirche den Ort. Niedershausen besitzt keine einheitlichen Haus- oder Hofformen, sondern ein vielfältiges, unter besonderen Bedingungen gewachsenes Siedlungsbild.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |