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Wohnhausgruppe einer Hofreite. Der hintere Teil mit ausgebildeten Mann-Formen ist breiter und älter, während der Erweiterungsbau an der Straße dem späteren 18. Jahrhundert angehört. Geschlossenes Fachwerk mit schönem Giebel, Sonnenschmuck und feinen Profilhölzern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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