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Einhaus des 18. Jahrhunderts. Gut ablesbar sind die Zonen des Wohn-, Scheunen- und Stallteiles. An der inneren Traufseite des Wohnteils schön gearbeitete Schwell- und Rähmhölzer und ein mächtiger, vielleicht zweitverwendeter Eckständer. Der siedlungsgeschichtliche Zusammenhang mit der unteren Bachstraße ist heute unterbrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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