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Segmentbogige Verbindungsbrücke vom Altdorf mit der Bachstraße zu den westlichen Feldlagen. Errichtet in den späteren Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in sorgfältiger Mauertechnik aus Bruchsteinen und Deckquadern. Eine der selten erhaltenen Straßenbrücken des Kreises innerhalb der Siedlungskerne.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |