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Mietwohnhaus der Niedershäuser Brauerei. Erbaut 1925 westlich über dem Ort in freier Feldlage. Zweigeschossiger Putzbau in der sachlichen Formensprache des Jahrzehnts. Akzente sind die Wechselgaupenreihe auf dem Walmdach und die formschönen Oberlichtportale. Die Wirkung des Baues hängt wesentlich von der Erhaltung des Feinrauh-Putzes, der Fensterung und Schieferdeckung ab und ist schon durch fehlende Fensterläden beeinträchtigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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