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In Nachbarschaft zum Kirchhof und am Zusammentreffen der Straßen aus Bingenheim (Nord) und Staden (Süd-Ost) im Ortsbild markant gelegen; das vermutlich im 3. Viertel des 19. Jahrhunderts errichtete zweigeschossige Gebäude mit Satteldach gewinnt vornehmlich durch seine in vertikalen Achsen angeordneten und von Werksteingewänden gefaßten Doppelfenster eine eigene Charakteristik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |